
Ihr Rechtsanwalt in Würzburg
- diesen Kampf führe ich gerne und mit vollem Einsatz für Sie. Mein Name ist Maximilian Schüßler und ich bin Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Würzburg. Willkommen auf meiner Homepage!
Rechtsanwalt Maximilian Schüßler
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Würzburg
Mit dem Beruf des Strafverteidigers habe ich buchstäblich meine Berufung gefunden. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit Stationen in Augsburg. Nach meinem Referendariat im Bereich der Oberlandesgerichte Bamberg und München sowie Mitarbeit in einer namhaften Münchener Strafrechtskanzlei bin ich seit Anfang 2023 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Sitz in meiner Heimatstadt Würzburg tätig. Unabhängig von meinem Standort stehe ich Ihnen bundesweit zur Verfügung, um Ihnen in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und in jedem Verfahrensstadium als kompetenter Partner zur Seite zu stehen. Meine Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch. Ihr Rechtsanwalt in Würzburg: Maximilian Schüßler.

Strafverteidigung
Kaum ein Rechtsgebiet erfordert so viel Sensibilität wie das Strafrecht. Umso wichtiger ist eine auf alle Eventualitäten vorbereitete Verteidigung. Es mag zwar Ähnlichkeiten geben, doch keine Verteidigung ist wie die andere. Deswegen erarbeite ich Ihren Fall individuell, analysiere Chancen und Risiken und finde zusammen mit Ihnen die Lösung, die Sie alleine nicht finden können. Für mich ist es keine Stilfrage, sondern eine Selbstverständlichkeit, jedes Mandat professionell, juristisch fundiert und engagiert zu betreuen. Dies wirkt sich auch spürbar auf den Umgang mit den Justizbehörden aus.

Transparenz, Klarheit & Vertrauen
… sind unverzichtbar für eine gute Zusammenarbeit und eine effektive Verteidigung. Wenn ich so schlau bin wie Sie, kann ich den Vorteil, die Akte von A bis Z zu kennen, bestmöglich zu Ihren Gunsten ausnutzen.
Immer für Sie da – auch nach den Öffnungszeiten
Strafrechtliche Angelegenheiten sind häufig mit Sorgen, Ängsten und Unsicherheiten verbunden und können eine starke Belastung für den Betroffenen sein. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung für meine Mandanten bewusst. Deshalb endet Strafverteidigung bei mir auch nicht mit dem Schließen der Bürotür. Ich bin für Sie da, um Sie mit meiner Expertise in jeder Phase des Verfahrens zu unterstützen und Ihnen eine unerschütterliche Verteidigung zu gewährleisten. Ich bin unter meiner Notfallnummer (+49 176 – 41 95 71 74) jederzeit für Sie erreichbar.


Strategien – immer an die Situation angepasst
Über allem steht eines: Sie sind unschuldig, und zwar solange, bis Ihre Schuld bewiesen ist. Die Situation, in der Sie sich befinden, entscheidet jedoch darüber, welche Strategie die richtige ist. Ich berate Sie umfassend, zeige Ihnen verschiedene Wege auf und verteidige Sie so, wie Sie es wünschen. Egal ob Sie vor Gericht reden oder schweigen, ich verleihe Ihren Rechten eine Stimme.
FAQs
Das kleine 1x1 der Strafverteidigung
Kurz gesagt: ja! Vermeiden Sie es, gegenüber Behörden Aussagen zu machen. Ohne genaue Kenntnis des Akteninhalts, also der Informationen, die die Ermittlungsbehörden über Sie haben, kann jede Aussage riskant sein. Es ist verständlich, sich, insbesondere bei unbegründeten Vorwürfen, verteidigen oder rechtfertigen zu wollen. Doch jedes Wort, das einmal in den Akten vermerkt ist, bleibt dort bis zum Verfahrensende bestehen. Deshalb: kontaktieren Sie mich, Ihren Rechtsanwalt in Würzburg!
Die Polizei ermittelt, soviel steht fest. Entweder gegen irgendjemanden, dann lädt sie Sie zur Zeugenvernehmung; oder gegen Sie selbst, dann lädt sie Sie zur Beschuldigtenvernehmung. In beiden Fällen gilt dasselbe wie weiter oben („Kein Wort ohne meinen Anwalt?“). Es hat keine Konsequenzen, wenn Sie der Einladung der Polizei nicht folgen, niemand ist verpflichtet, zu seiner eigenen Strafverfolgung beizutragen. Kontaktieren Sie aber unbedingt Ihren Rechtsanwalt in Würzburg!
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Verfolgung „kleiner“ Kriminalität. Der Strafbefehl hat die Wirkung eines Urteils. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist Eile geboten. Ich prüfe die Erfolgsaussichten zur Einlegung von Rechtsmitteln. Deshalb: kontaktieren Sie mich in diesem Fall sofort!
Bleiben Sie ruhig und sachlich. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Prüfen Sie, gegen welche Person der Tatverdacht besteht. Nur von dieser Person genutzte Räume dürfen durchsucht werden. Machen Sie keinerlei Aussage zur Sache oder zum Tatvorwurf, sondern machen Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Geben Sie ausschließlich Ihre Personendaten zur Identifizierung an. Lassen Sie sich auf keine sonstigen Gespräche ein. Leisten Sie keinen Widerstand während der Durchsuchung, erst recht keinen gewaltsamen. Verstecken Sie nichts, räumen Sie nichts weg oder um (Gefahr der Verdunkelungshandlung). Verhalten Sie sich kooperativ. Eine Pflicht zur Mitwirkung haben Sie zwar nicht, es entsteht Ihnen aber auch kein Nachteil, wenn Sie bestimmte, laut Durchsuchungsbeschluss gesuchte Unterlagen oder Gegenstände freiwillig herausgeben, die später ohnehin gefunden werden würden. Dadurch verhindern Sie das unnötige weitere Eindringen in ihre Privatsphäre – und auch mögliche Zufallsfunde. Geben Sie keine Passwörter heraus. Widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen und Gegenständen. Dies muss im Durchsuchungsprotokoll vermerkt werden. Lassen Sie sich zum Abschluss der Durchsuchung das Durchsuchungsprotokoll und ggf. und das Verzeichnis über die sichergestellten bzw. beschlagnahmten Unterlagen und Gegenstände aushändigen. Sie erhalten eine Durchschrift. Falls nicht, machen Sie eine Kopie oder ein Foto. Prüfen Sie die Angaben auf Richtigkeit. Leisten Sie keine Unterschriften. Sie sind nicht verpflichtet etwas zu unterschreiben. Vor allem aber: melden Sie sich sofort bei mir!
Da die Einstellung des Verfahrens nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird, bietet sie in vielen Fällen einen gewissen Charme. Es gibt verschiedene Arten der Verfahrenseinstellung, beispielsweise nach § 170 Abs. 2 StPO (keine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit nach Ermittlungsabschluss) oder aus Opportunitätsgründen nach § 153 ff. StPO (Einstellung wegen geringer Schuld; gegen Auflagen; Teileinstellung). Lassen Sie uns die Möglichkeiten erörtern.
Die Untersuchungshaft ist ein Schwert, das mit scharfer Klinge in die Freiheitsrechte des Beschuldigten schneidet. Die U-Haft wird gegen Sie angeordnet, wenn Sie der verfolgten Tat dringend verdächtig sind, ein Haftgrund besteht (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) und wenn die Maßnahme nicht außer Verhältnis zum Zweck steht. Auch im Rahmen der Haftprüfung und der Haftbeschwerde biete ich Ihnen Unterstützung.
Mit dem am 01.04.2024 neu in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) hat sich die Gesetzesmaterie des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geändert. Cannabis ist nunmehr verkehrs- und verschreibungsfähig. Trotzdem stellt das CanG keinen Freifahrtschein dar. Sie sind sich unsicher, was Sie dürfen und was nicht? Ich berate Sie gerne.
Delikte & Umstände
Körperverletzung
BtMG
Trunkenheit im Verkehr
Führerschein
Fahrerlaubnis
Kapitalstrafsachen
Diebstahl
Betrug
Beleidigung
Geldfälschung
Drogenhandel
Raub
Urkundenfälschung
Hausfriedensbruch
gefährliche Körperverletzung
Notwehr
Hausdurchsuchung
Vorladung
Anhörung
fahrlässige Tötung
berufsrechtliche Fragen
Disziplinarrecht
Mittäterschaft
Körperverletzung mit Todesfolge
Anstiftung
Strafvollzug
Computerbetrug
Totschlag
Kontakt & Anfahrt
Kontakt
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Anfahrt
- Heinestraße
7a
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Mit dem Auto
Parkmöglichkeiten in der Heinestraße, Semmelstraße, Neutorstraße, Kroatengasse, Textorstraße, Bahnhofstraße oder im Parkhaus am Haugerkirchplatz und dem Parkplatz der WVV.
Mit dem ÖPNV:
Straßenbahnhaltestellen Juliuspromenade (Linien 1, 2, 3, 4, 5), Hauptbahnhof (Linien 1, 2, 3, 4, 5), Berliner Platz (Linien 1, 5); Bushaltestellen Neutorstraße (Linien 21, 25), Mainfranken Theater (Haltepunkt Theaterstraße auf den Linien 6, 9, 12, 14, 16, 17, 29, 114, 214), Stift Haug (14, 17, 26, 28, 114, 214, 551, 552, 554, 555).

Ich bin Ihr Rechtsanwalt in Würzburg
„IUS EST ARS AEQUI ET BONI – Recht ist die Kunst des Ausgewogenen und Guten.“
Als Organ der Rechtspflege ist es meine Aufgabe, diese Kunst für Sie umzusetzen und auf ein ausgewogenes und gutes Ergebnis hinzuarbeiten. Dieser Aufgabe stelle ich mich gerne. Gemeinsam schaffen wir den Erfolg!